Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

enerix Viersen
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Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von enerix Viersen »

Moin Gemeinde!

Im Moment gehen alle Netzbetreiber panisch durch die Decke, weil ja ab 01.01.2024 alle neu installierten Wallboxen >4,2kW (und Wärmepumpen, etc.) als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" auszuführen sind.

Wie sieht das bei openWB aus? So wie ich euch kenne, habt ihr bestimmt einen Plan... Wird es Zertifizierungen für die jeweiligen Netzbetreiber geben? Welches Protokoll wird verwendet (EEbus, KNX, etc.)?

Rundgesteuerte Grüße,
Martin
Zuletzt geändert von enerix Viersen am Do Jan 18, 2024 11:23 am, insgesamt 1-mal geändert.
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openWB
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von openWB »

Wie sieht das bei openWB aus?
Alle openWB mit Addon Platine haben einen Kontakt hierfür.
Für die übrigen arbeiten wir gerade an einer Nachrüstlösung die direkt in der nähe des Kontaktes des EVU montiert werden kann und per LAN angebunden wird. Das wird selbstverständlich auch für alle openWB die den Kontakt haben als Alternative nutzbar sein.
Welches Protokoll wird verwendet (EEbus, KNX, etc.)?
Wir könnten das ganz fancy per ModbusTCP, HTTP oder auch über unsere Cloud lösen.
In der Realität wird einer der Kontakte der iMSys genutzt bzw. die bereits vorhandenen Kontakte wie für WP.


Mit openWB also bestens gerüstet :)
Supportanfragen bitte NICHT per PN stellen.
Hardwareprobleme bitte über die Funktion Debug Daten senden mitteilen oder per Mail an support@openwb.de
BJ Axel
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von BJ Axel »

enerix Viersen hat geschrieben: Di Dez 19, 2023 3:45 pm...weil ja ab 01.01.2024 alle Wallboxen >4,2kW (und Wärmepumpen, etc.) als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" auszuführen sind....
Nur zur Bestätigung: das betrifft NEUE Anlagen.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Ihaglc »

Gruß
Thomas
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enerix Viersen
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von enerix Viersen »

BJ Axel hat geschrieben: Mi Dez 20, 2023 10:56 am
enerix Viersen hat geschrieben: Di Dez 19, 2023 3:45 pm...weil ja ab 01.01.2024 alle Wallboxen >4,2kW (und Wärmepumpen, etc.) als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" auszuführen sind....
Nur zur Bestätigung: das betrifft NEUE Anlagen.
Naja, nicht ganz. Es gibt eine Übergangszeit bis Ende 2028, dann müssen auch Bestandsanlagen durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Und es gibt ja auch durchaus Vorteile der Geschichte, Stichwort "verringertes Netzentgelt". Von daher würde ich die Steuerbarkeit durchaus in meiner Anlage implementieren wollen, auch wenn ich es eigentlich noch nicht müsste.

Wobei "steuerbar" bedeutet, dass die Verbraucher im Idealfall tatsächlich gesteuert werden und nicht einfach weggeschaltet (wie die Wärmepumpen mit Schaltuhr bzw. RSE). Ob das jetzt einen Unterschied macht, ob die Kiste (im vermutlich seltenen Fall) auf 6,93648kW oder stumpf auf 4,2kW gedrosselt wird, sei dahingestellt.

Wichtig ist auch, dass die openWB als Energiemanagement-System (EMS) bei den Netzbetreibern gelistet wird, was dann auch die Beachtung der PV-Leistung erlaubt. Ohne EMS kann die PV produzieren was sie will, die Wallbox muss trotzdem runtergeregelt werden.

Was ich selber nicht beurteilen kann: Gibt es ein Interface EEbus zu IP (ähnlich ModbusTCP)? Also, dass das SmartMeter die Informationen/Befehle direkt ins LAN meldet. Dann könnte die openWB da leicht eingebunden werden. Noch ein zusätzliches Kabel für den potenzialfreien Kontakt vom SmartMeter zur openWB zu ziehen würde ich gern vermeiden...

Gesteuerte Grüße,
Martin
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von openWBbeginner »

enerix Viersen hat geschrieben: Do Jan 18, 2024 11:20 am von enerix Viersen » Do Jan 18, 2024 12:20 pm

BJ Axel hat geschrieben: ↑Mi Dez 20, 2023 11:56 am

enerix Viersen hat geschrieben: ↑Di Dez 19, 2023 4:45 pm
...weil ja ab 01.01.2024 alle Wallboxen >4,2kW (und Wärmepumpen, etc.) als "steuerbare Verbrauchseinrichtung" auszuführen sind....

Nur zur Bestätigung: das betrifft NEUE Anlagen.

Naja, nicht ganz. Es gibt eine Übergangszeit bis Ende 2028, dann müssen auch Bestandsanlagen durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
Das ist laut Netze-BW https://www.netze-bw.de/neuregelung-14a-enwg nicht so.
Für wen gilt die Neuregelung des § 14a EnWG?

Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt. Sie müssen nicht aktiv werden.

(Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen.)
Trotzdem ein spannendes Thema, wenn meine openWB das unterstützen wird und ich im Gegenzug niedrigere Netzentgelte zahlen muss. Danke für die Info. Meine Wärmepumpe brauchte in diesem Winter nie mehr als 1,3 kW, da stört mich eine seltene und temporäre Begrenzung des Anschlusses incl. openWB auf 4,3 kW nicht.Im Notfall könnte man doch public laden. Oder habe ich einen Denkfehler?
openWB series2 standard+ 22kW, PV 12,69 kWp + SMA Sunnboy 5000-TL20 + 3 Hoymiles HMT2250 + 1 Hoymiles HM600, Nibe S1255-12, Skoda Enyaq 80 iV
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von enerix Viersen »

Interessant. Die Westnetz behauptet, dass das für alle gilt. Hab jetzt mal bei der BNA nachgeschaut und du hast Recht...

"Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in das neue Regime zu wechseln."

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fac ... start.html

Was deine Wärmepumpe angeht: Es gilt die Anschlussleistung, also inklusive der Heizstäbe. Über 4,2kW müsste bei Neuinstallation regelbar ausgeführt werden. Aber SG ready haben ja eh fast alle mittlerweile.

Belehrte Grüße,
Martin
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von energietechnik.nrw »

openWB hat geschrieben: Di Dez 19, 2023 4:09 pm
Wie sieht das bei openWB aus?
Alle openWB mit Addon Platine haben einen Kontakt hierfür.
Welcher Kontakt auf der Platine muss denn beschaltet werden?

Was genau passiert wenn der Kontakt geschlossen wird?

Meine Erwartung wäre, dass der Bezug aller SteuEV gesteuert wird, sollten sie an die openWB angeschlossen sein.
Wenn nicht, dass nur die openWB „gedimmt“ wird auf 4,2 kW, aber dynamisch unter Berücksichtigung der PV Überschussleistung.

Ich würde mich eine über Doku dazu freuen.
ID4U
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ID4U »

openWBbeginner hat geschrieben: Do Jan 18, 2024 5:35 pm Trotzdem ein spannendes Thema, wenn meine openWB das unterstützen wird und ich im Gegenzug niedrigere Netzentgelte zahlen muss.
Da bin ich auch gerade drüber gestolpert. Ich müsste also nur meine bestehende openWB an einen Rundsteuerempfänger anschließen (lassen), würde dies dann meinem Netzbetreiber melden und käme bei Wahl des "Modul 1" automatisch in den Genuß reduzierter Netzentgelte, oder?

Bei meinem Netzbetreiber gibt es ein Formular dafür:

14enwg.jpg

Ich habe das gemäß https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... wnload.pdf mal ausgrechnet. Das würden knapp 200€ Ersparnis im Jahr bedeuten.

Da ich Tibber-Kunde bin und meine Lasten entsprechend verschiebe würde ich wohl ohnehin kaum bis garnicht von einer "Dimmung" betroffen sein.

Eigentlich fast zu schön um wahr zu sein. Oder habe ich noch irgendwo einen Denkfehler bzw. etwas wichtiges übersehen?
enerix Viersen
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von enerix Viersen »

Moin.

Denkfehler nicht, aber es wird keinen RSE mehr geben sondern eben ein Smartmeter mit entsprechendem Gateway. Wie das dann mit der openWB verknüpft wird, ist halt die technische Frage.

Ansonsten dürftest Du wohl tatsächlich davon profitieren.

Generell habe ich zur Abwechslung mal das Gefühl, die ganze Geschichte wurde mit Sachverstand angegangen und der Gesetzgeber wurde von den richtigen Leuten beraten -> warum 4,2kW? Weil 3-phasiges Laden mit 6A halt genau diese 4,2kW ergibt. Somit wird die Ladung nicht gestoppt sondern nur runtergeregelt.

Sachverständige Grüße,
Martin
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