Seite 1 von 1

Arbeiten an 230V nur durch VNB-Elektriker erlaubt?

Verfasst: Mo Jan 31, 2022 1:41 pm
von Gero
Hallo zusammen,

hier werkeln ja sicherlich einige an ihrer Elektroinstallation herum - ich ja auch. Nun ist mir zur Ohren gekommen, dass es einen §3 der NAV gibt, in der folgendes steht: https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. ... Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Wenn ich das richtig interpretiere, bedeutet das ja, dass bereits das Anschließen einer neuen Schuko-Steckdose durch einen solchen Elektriker zu erfolgen hat. Es gibt da noch einen Passus, der Instandhaltungsarbeiten besonders behandelt. Von daher dürfte man eine defekte Steckdose wohl austauschen, sie aber durch einen vormontierten Shelly zur Funksteckdose aufzurüsten, wäre demnach einem solchen Elektriker vorbehalten.

Nach dem alten Grundsatz wo kein Kläger, da kein Richter sollte das einem ja eigentlich egal sein. Aber wie sieht das denn de Jure aus?

Um nun noch eine Verbindung zur openWB zu schaffen...Es gibt VNB, die den Anschluss einer Wallbox von einem solchen Elektriker fordern und ansonsten die Anmeldung verweigern. z.B: https://www.syna.de/corp/anmeldeverfahren_e-mob

Re: Arbeiten an 230V nur durch VNB-Elektriker erlaubt?

Verfasst: Mo Jan 31, 2022 2:41 pm
von Jarry
Generell erstmal, die NAV hat Gesetzescharakter.
Also JA, nur eingetragene (ins Installateursverzeichnis des VNB) dürfen Neuinstallationen, Erweiterungen und Änderungen durchführen. Und JA, das betrifft auch die neue Schukodose.
In dieses Verzeichnis kommt aber "jedes" Elektrounternehmen rein das ein paar Voraussetzungen erfüllt. Ein Unternehmen, das dort nicht drin ist, würde ich sowieso nicht beauftragen wollen.
Sollte mal ein Unternehmen von "Auswärts" in einem neuen Gebiet tätig werden wollen, ist das oft nur eine formlose Mail mit dem Nachweis der Fachkunde an den entsprechenden VNB.

Ja für Reparaturen genügt es, wenn der Reparierende eine Elektrofachkraft ist, auch wenn dieser keinen Installateurausweis hat, also z.B. nicht (mehr) als Elektriker in einem entsprechenden Unternehmen tätig ist.
Das gilt aber nur für die genannten IH-Tätigkeiten.

Da wie gesagt, jedes seriöse Unternehmen, zumindest in seinem Gebiet im Installateursverzeichnis eingetragen ist (und sich damit auch in anderen Gebieten eintragen lassen können), können diese auch die Wallboxen alle anmelden.

Re: Arbeiten an 230V nur durch VNB-Elektriker erlaubt?

Verfasst: Mo Jan 31, 2022 4:33 pm
von Gero
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Dass eigentlich alle aktiven Elektriker auf dieser Liste stehen, war mir auch schon so klar. westnetz z.B. lässt sich von denen auch die Zähler setzen. Die machen ausser Rechnung schreiben wohl nichts mehr, seit sie auch schon den Kunden den Zähler ablesen lassen. Die Problematik mit dem Anmelden lag aber darin, dass sich kein Elektriker für diesen Kleinkram finden lassen wollte.

Re: Arbeiten an 230V nur durch VNB-Elektriker erlaubt?

Verfasst: Mo Jan 31, 2022 4:38 pm
von Jarry
Gero hat geschrieben: Mo Jan 31, 2022 4:33 pm Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Dass eigentlich alle aktiven Elektriker auf dieser Liste stehen, war mir auch schon so klar. westnetz z.B. lässt sich von denen auch die Zähler setzen. Die machen ausser Rechnung schreiben wohl nichts mehr, seit sie auch schon den Kunden den Zähler ablesen lassen. Die Problematik mit dem Anmelden lag aber darin, dass sich kein Elektriker für diesen Kleinkram finden lassen wollte.
Ja, das ist ein anderes Thema. Es sind "leider" alle sehr gut ausgelastet, und so ein "Kleinkram" wird dann nur ungerne übernommen. Oder man macht halt Abwehrangebote, bei denen man dann, falls der Kunde das doch annimmt, fürstlich entlohnt wird :)

Re: Arbeiten an 230V nur durch VNB-Elektriker erlaubt?

Verfasst: Mo Jan 31, 2022 6:02 pm
von AlSi_8480
Du kannst deinen Wunsch auch mal auf einem Handwerkerportal als Auftrag posten, dann siehst du ja ob du eine bezahlbare Resonanz bekommst.