Ich bräuchte bitte auch einmal die Unterstützung der Community beim Genehmigungsverfahren.
Konstellation: Demnächst SolarEdge PV mit 29,92 kWp, geplant zwei Ladepunkte, voraussichtlich 2x openWB (favorisiert aktuell Duo, ggf. auch Kombi Standard+ und Standard oder Custom).
Mein Ziel ist die Freigabe für die Begrenzung am Hausanschlusspunkt zu bekommen, wie es Becker von seinem Netzbetreiber genehmigt wurde. Gerade aufgrund der großen PV erhoffe ich mir dadurch Vorteile ggü. einem Lastmanagement, bei dem nur die beiden LP berücksichtigt werden. Habe dafür bei unserem Netzbetreiber (Avacon) die Skizze von Becker aus Beitrag #3 leicht modifiziert auf meine geplante Konstellation (SolarEdge statt SMA, s. unten) plus das in #2 verlinkte Schema von owb zum Lastmanagement eingereicht.
Leider wurde mein Antrag nicht genehmigt. Überraschende Begründung: Ich könnte mit diesem Aufbau/Schema Energie aus den Autos zurückspeisen in das Netz... Man hatte mich als Zwischenantwort gefragt, ob das geplant wäre, was ich verneint habe. Antwort war jetzt, man habe sich angeblich abteilungsintern dazu ausgetauscht und könne es so nicht genehmigen. Es müsste mindestens ein zusätzlicher Zähler eingebaut werden, um zu prüfen/sicherzustellen, dass keine Rückspeisung erfolgt. Ich habe das Gefühl, dass die bei dem Thema nicht wirklich fit sind.
Meine Fragen dazu:
1. Hatte jemand (ggf. owb selbst) schon einmal in dieser Richtung Diskussionen mit einem Netzbetreiber und wie habt ihr das gelöst?
2. Wäre die Rückeinspeisung überhaupt verboten? Vermutlich ja, wenn es sich dabei um aus dem Netz bezogene Energie handelt. Das wäre ja aber auch total unsinnig und aus meiner Sicht sehr weit hergeholt. Ich hole mir die doch nicht für 27 ct. aus dem Netz und gebe sie dann für < 8ct. zurück.
3. Ist die owb überhaupt aktuell in der Lage in die andere Richtung, d.h. aus dem EV zurück in Richtung Haus/Netz zu speisen? Wenn nein, könnte ich das Argument ja damit entkräften, dass es technisch aktuell gar nicht möglich ist, dann würde dazu ggf. eine Erklärung ausreichen. Und über ungelegte Eier, die evtl. in der Zukunft möglich werden, braucht man sich ja jetzt nicht zu streiten. Zumal das ja dann auch kein exklusives Thema eines "EVU-Lastmanagements" wäre.
4. Gibt es weitere Ideen, wie ich dem entgegen treten könnte, um die Genehmigung wie geplant zu erhalten?
Angedacht ist, später mindestens einen, ggf. auch beide LP auf 22 kW vom owb-Support hochsetzen zu lassen. Gerade bei Genehmigung einer festen Leistung am Hausanschlusspunkt (Hausverbrauch+beide LP-PV) jetzt gäbe es dann seitens des VNB später auch keine Argumente dies zu verweigern. Von den Gedankenspielen hinsichtlich späterer Erhöhung weiß der VNB aber noch nichts, deshalb ist es jetzt auch unbeachtlich.