Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

ChristophR
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

Ich würde die Verwendung eines EMS auch bei Verschiedenen "Letztverbrauchern" ggf. doch in Betracht ziehen.
Genau dieser Fall wird dort ja quasi angerissen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Bes ... onFile&v=1
2.5. Betreiber
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Sinne dieser Festlegung wird der Letztverbraucher oder Anschlussnehmer im Sinne des § 14a Absatz 1 Satz 1 EnWG definiert.
Insbesondere in Fällen, in denen sich hinter einem Netzanschluss mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen befinden und deren Betreiber gegebenenfalls unterschiedliche Letztverbraucher sind, kann eine zentrale Koordinierung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch ein EMS sinnvoll sein.
Dann braucht es nur eine Dimmbox über die bereits vorhandene Standalone, die von wo auch immer ihr Steuersignal erhält.
Zwar wird die nutzbare Gesamtleistung aufgrund der Anzahl der Verbrauchseinrichtungen entsprechend reduziert, aber es können ja sowieso nicht alle gleichzeitig laden, dafür ist ja das Lastmanagement bereits im Einsatz.
Damit würde sich das doch ziemlich gut in die geplante openWB Infrastruktur integrieren...

Natürlich müssen sich dann alle einig sein, dass sie Lastmanagement bei der Steuerart wählen, da dies aber unabhängig von dem Abrechnungsmodul ist, dürfte das ja durch einen "Zivilrechtlichen Vertrag" zu regeln sein. ;)

EDIT: Auch der zeitliche Verlauf und die Frage ob eigener Zähler oder nicht, dürften nicht dagegen sprechen. Das EMS muss nur nach jeder Neuanmeldung auf die neuen Werte angepasst werden. Zähler oder nicht ist nur für das Abrechnungsmodul relevant und daher von der Steuerung unabhängig.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von hominidae »

Ja, Du hast nicht unrecht.
Aber genau für den beschriebenen Fall gibt es keine konkrete Verordnungslage. Kap 4.4 lässt sich dazu nicht weiter aus und wenn man genau ist, st es unklar ob mehrere Betreiber ihre Verpflichtung an den Anschlussnehmer delegieren können (der evtl. gar ein Betreiber ist).
In der FAQ der BNetzA heisst es klar, das der Betreiber die Anmeldung vorzunehmen (sofort) und die Dimmbarkeit sicherzustellen hat (sobald es die iMSys Infrastruktur durch den VNM oder MSB gibt).

Die nächste Frage ist dabei welches IMSys dann die Rolle des "steuerbaren Netzanschlusspunktes" innehat. Einen solchen Messpunkt gibt es i.d.R. nicht in einer WEG/MFH. Wer soll den also beantragen, ausstatten und bezahlen?
Es wäre hier eigentlich das EVU-Kit, aber ein IMSys kann diese Rolle für das EMS der openWB nicht spielen (leider).
ChristophR
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

hominidae hat geschrieben: Fr Mai 03, 2024 8:10 pm Ja, Du hast nicht unrecht.
Aber genau für den beschriebenen Fall gibt es keine konkrete Verordnungslage. Kap 4.4 lässt sich dazu nicht weiter aus und wenn man genau ist, st es unklar ob mehrere Betreiber ihre Verpflichtung an den Anschlussnehmer delegieren können (der evtl. gar ein Betreiber ist).
In der FAQ der BNetzA heisst es klar, das der Betreiber die Anmeldung vorzunehmen (sofort) und die Dimmbarkeit sicherzustellen hat (sobald es die iMSys Infrastruktur durch den VNM oder MSB gibt).

Die nächste Frage ist dabei welches IMSys dann die Rolle des "steuerbaren Netzanschlusspunktes" innehat. Einen solchen Messpunkt gibt es i.d.R. nicht in einer WEG/MFH. Wer soll den also beantragen, ausstatten und bezahlen?
Es wäre hier eigentlich das EVU-Kit, aber ein IMSys kann diese Rolle für das EMS der openWB nicht spielen (leider).
Ich würde das so sehen:
Jeder Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Dimmung funktioniert. Wer letztendlich das EMS zu verantworten hat, ist ja nur eine Sache der Betreiber untereinander. Wenn es aber nicht funktioniert, verstößt jeder Betreiber dagegen. Da gibt es m.E. keine "Ausreden", dass er nicht dafür verantwortlich ist, da ja das EMS ein anderer betreibt. Das können die Betreiber untereinander zwar vertraglich regeln, muss aber durch die Bundesnetzagentur nicht extra definiert werden, da die Verantwortung für die Funktion beim jeweiligen Betreiber bleibt.

Im openWB Universum ist das leicht umgesetzt:
Wenn die Dimmbox und die openWB (Standalone) nicht kommunizieren, dann dimmt die openWB(Standalone) bzw. die Dimmbox (für spätere Ausgänge) eigenständig. (So verstehe ich die Beschreibung)
Wenn die openWB eines Betreibers mal keine Verbindung zur Standalone hat, dann kann sie auch gar nicht laden, Dimmt also auch "automatisch".
Die Gefahr für den einzelnen Betreiber ist daher überschaubar. (Steuersignal kommt nicht an o.ä., was durch die Beschaltung NC ja auch bereits fast ausgeschlossen ist)

Welches iMSys den Steuerbefehl an die Dimmbox abgibt ist m.E. gar nicht so wichtig.
Die Entscheidung, dass ein Netzbereich gedimmt werden muss, erfolgt ja in größerem Rahmen und nicht pro Hausanschluss.
Das iMSys und seine Steuerbox dienen also lediglich zur Übertragung des Steuersignals, auf deren Messwerten erfolgt nicht die Entscheidung zur Dimmung.
Ich könnte mir vorstellen, dass es dem Netzbetreiber daher ausreicht, wenn einfach irgendein iMSys (vermutlich das Erste) den Steuerbefehl übergibt.
Denn das ist ja Sinn und Zweck der Dimmung per EMS: Ein Steuersignal soll die Leistung der angeschlossenen SteuVE auf den definierten Netzbezug reduzieren.
Wenn nun ein Betreiber ausscheidet, muss sowieso eine entsprechende Anpassung erfolgen, da sich durch die geänderte Anzahl der SteuVE ja auch der erlaubte Netzbezug des EMS ändert. Im schlimmsten Fall muss dann halt bei einem anderen Betreiber sein iMSys und die Steuerbox ran...
Denkbar wäre aber z.B. auch, dass einfach alle ein iMSys und eine Steuerbox bekommen und bei Anliegen irgendeines Steuersignals die Dimmung des EMS erfolgen muss. Das könnte man mittels Koppelrelais sehr einfach realisieren ohne dass von jedem Betreiber eine eigene Leitung zur Dimmbox mit getrenntem Eingang geführt werden muss.
EDIT: Eine eigene Leitung braucht es dann natürlich, aber ein Eingang im Dimmkit würde reichen.
Die Protokollierung im EMS dient dann dafür nachzuweisen, dass tatsächlich gedimmt wurde. Das iMSys des einzelnen Betreibers kann ggf. die Leistung "seiner" Wallbox sehen, aber da dort ggf. auch der Hausverbrauch drüber läuft, ist das kein endgültiger Beweis.
Diese ganze Steuerlogik ist das, was sich die Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber ja noch ausdenken müssen, daher ist das erstmal nur so hingesponnen.

Solange aber diese Reglungen noch nicht definiert sind, genießt Deine Umsetzung quasi Bestandsschutz:
4.6.2. Technische Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung
Für die technische Anbindung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung an die in der Regel vom Messstellenbetreiber bereitzustellende Steuerungstechnik (etwa an die Steuerbox) und die sich dabei stellende Frage, wie die Ansteuerung konkret zu realisieren ist (physikalische Schnittstelle, logische Beschaltung) wird zur Gewährleistung des Investitions- und Vertrauensschutzes des Betreibers zu differenzieren sein:
Grundsätzlich kann der Messstellenbetreiber gegenüber dem Betreiber, der die Anbindung seiner Anlage nachfragt, eine bestimmte technische Anbindungs- und Ansteuerungsart dann verlangen, wenn die geforderten Standards frühzeitig transparent und nachvollziehbar durch den Messstellenbetreiber und bestenfalls parallel auch durch den Netzbetreiber (als Vertragspartner des Betreibers im Rahmen des § 14a) veröffentlicht worden sind und der Betreiber sich bei der Wahl der anzuschaffenden Anlage hierauf einstellen kann. Dabei präferiert die Beschlusskammer zur Vorbeugung gegen Marktsegmentierung idealerweise bundesweit einheitlich definierte Standards, was durch die in Tenorziffer 2 adressierten Empfehlungen nachdrücklich unterstützt werden soll.

Solange derartige Schnittstellenvorgaben durch den jeweiligen Messstellenbetreiber noch nicht veröffentlicht sind sieht es die Kammer als Aufgabe des Messstellenbetreibers an, jeweils passende Steuerungstechnik bereitzustellen, die eine Ansteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ermöglicht. Bei heute im Einsatz befindlichen Anlagen dürfte es sich hierbei einstweilen um die Ansteuerung mittels potentialfreier Relaiskontakte handeln oder um vorgeschaltete Schütze handeln.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von hominidae »

ChristophR hat geschrieben: Fr Mai 03, 2024 11:09 pm Ich würde das so sehen:
Jeder Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Dimmung funktioniert. Wer letztendlich das EMS zu verantworten hat, ist ja nur eine Sache der Betreiber untereinander. Wenn es aber nicht funktioniert, verstößt jeder Betreiber dagegen. Da gibt es m.E. keine "Ausreden", dass er nicht dafür verantwortlich ist, da ja das EMS ein anderer betreibt. Das können die Betreiber untereinander zwar vertraglich regeln, muss aber durch die Bundesnetzagentur nicht extra definiert werden, da die Verantwortung für die Funktion beim jeweiligen Betreiber bleibt.

Im openWB Universum ist das leicht umgesetzt:
Wenn die Dimmbox und die openWB (Standalone) nicht kommunizieren, dann dimmt die openWB(Standalone) bzw. die Dimmbox (für spätere Ausgänge) eigenständig. (So verstehe ich die Beschreibung)
Wenn die openWB eines Betreibers mal keine Verbindung zur Standalone hat, dann kann sie auch gar nicht laden, Dimmt also auch "automatisch".
Die Gefahr für den einzelnen Betreiber ist daher überschaubar. (Steuersignal kommt nicht an o.ä., was durch die Beschaltung NC ja auch bereits fast ausgeschlossen ist)
Das "Kopf"-Problem in der WEG ist, dass der betreiber der openWB-Master/standalone und Dimmkit der Verwalter ist...und der ist zu nix zu gebrauchen.
Welches iMSys den Steuerbefehl an die Dimmbox abgibt ist m.E. gar nicht so wichtig.
Die Entscheidung, dass ein Netzbereich gedimmt werden muss, erfolgt ja in größerem Rahmen und nicht pro Hausanschluss.
Das iMSys und seine Steuerbox dienen also lediglich zur Übertragung des Steuersignals, auf deren Messwerten erfolgt nicht die Entscheidung zur Dimmung.
Ich könnte mir vorstellen, dass es dem Netzbetreiber daher ausreicht, wenn einfach irgendein iMSys (vermutlich das Erste) den Steuerbefehl übergibt.
Naja, ein iMSys mit Steuerbox ist teurer als eines ohne.
Aus Sicht des MSB sollte jeder eines haben, hmmm ;-) ...der Betreiber muss das ja bezahlen, so wie früher den RSE auch.
Aucb glaube ich nicht, das der VNB das in den Systemen abbilden kann, wie die "Wirkung" eines Befehls eines iMSys auf die einzelnen Lasten ist.
Das geht vielleicht im GIS, aber nicht im Asset-Management.
...klar, nicht "mein" Problem, aber die 1:1 Logik ist einfacher herzustellen.

Im Übrigen glaube ich schon, dass die Messwerte der iMSys zur Entscheidung beitragen.
Dafür gibt es ja den TAF 10...der heutige VNB ist in der Niederspannung quasi blind...ein SCADA mit 50x teurern Mess- und Fernwirkgeräten aufzubauen wie in der Mittel- und Hochspannung ist viel zu teuer. Daher wurde dieser TAF ja erfunden:

Code: Alles auswählen

TAF 10: Abruf von Netzzustandsdaten. Periodisch oder bei Ereignis (Über- oder Unterschreitung eines Schwellwertes).
Solange aber diese Reglungen noch nicht definiert sind, genießt Deine Umsetzung quasi Bestandsschutz:
4.6.2. Technische Anbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung
Für die technische Anbindung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung an die in der Regel vom Messstellenbetreiber bereitzustellende Steuerungstechnik (etwa an die Steuerbox) und die sich dabei stellende Frage, wie die Ansteuerung konkret zu realisieren ist (physikalische Schnittstelle, logische Beschaltung) wird zur Gewährleistung des Investitions- und Vertrauensschutzes des Betreibers zu differenzieren sein:
Grundsätzlich kann der Messstellenbetreiber gegenüber dem Betreiber, der die Anbindung seiner Anlage nachfragt, eine bestimmte technische Anbindungs- und Ansteuerungsart dann verlangen, wenn die geforderten Standards frühzeitig transparent und nachvollziehbar durch den Messstellenbetreiber und bestenfalls parallel auch durch den Netzbetreiber (als Vertragspartner des Betreibers im Rahmen des § 14a) veröffentlicht worden sind und der Betreiber sich bei der Wahl der anzuschaffenden Anlage hierauf einstellen kann. Dabei präferiert die Beschlusskammer zur Vorbeugung gegen Marktsegmentierung idealerweise bundesweit einheitlich definierte Standards, was durch die in Tenorziffer 2 adressierten Empfehlungen nachdrücklich unterstützt werden soll.

Solange derartige Schnittstellenvorgaben durch den jeweiligen Messstellenbetreiber noch nicht veröffentlicht sind sieht es die Kammer als Aufgabe des Messstellenbetreibers an, jeweils passende Steuerungstechnik bereitzustellen, die eine Ansteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ermöglicht. Bei heute im Einsatz befindlichen Anlagen dürfte es sich hierbei einstweilen um die Ansteuerung mittels potentialfreier Relaiskontakte handeln oder um vorgeschaltete Schütze handeln.
...eben.
Es macht aber Sinn die implementierung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken...also quasi 1:1
Solange das geht, kein Problem...alle gleich...klare Regeln...Ausnahmen / Optimierungen kann man dann verhandeln.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

hominidae hat geschrieben: Sa Mai 04, 2024 1:11 pm Das "Kopf"-Problem in der WEG ist, dass der betreiber der openWB-Master/standalone und Dimmkit der Verwalter ist...und der ist zu nix zu gebrauchen.
Zumindest läuft über die zentrale openWB ja bereits die gesamte Ladesteuerung etc. wegen des benötigten Lastmanagements am HA.
Wenn das geklappt hat, dann ist nun die nächste Herausforderung zu meistern. ;-)
hominidae hat geschrieben: Sa Mai 04, 2024 1:11 pm Naja, ein iMSys mit Steuerbox ist teurer als eines ohne.
Aus Sicht des MSB sollte jeder eines haben, hmmm ;-) ...der Betreiber muss das ja bezahlen, so wie früher den RSE auch.
Die Kosten sollten durch die reduzierten Netzentgelte ja ausgeglichen werden...
Bei der Direktansteuerung müsste auf jeden Fall jeder Betreiber eine Steuerbox haben, das geht ja quasi gar nicht anders.
Wenn man jedoch die Steuerung über ein EMS wählt und der MSB fordert weiterhin für jeden Betreiber eine eigene Steuerbox, widerspricht das der eigentlichen Funktion, kann eigentlich nur als Gewinnmaximierung angesehen werden, erhöht den bürokratischen Aufwand etc.
Da sollte sich die Bundesnetzagentur dann darum kümmern, um solche Praxis zu unterbinden.

Für die WEG bedeutet dies dann nur noch:
Wenn bei der Ansteuerung über ein EMS nur eine Steuerbox notwendig ist, müssen die Kosten für diese Steuerbox als Gemeinschaftskosten an alle beteiligten Letztverbrauchen umgelegt werden, um niemanden zu übervorteilen.
Da sind wir wieder bei Punkt 1 (Herausforderungen) ;-)
hominidae hat geschrieben: Sa Mai 04, 2024 1:11 pm Aucb glaube ich nicht, das der VNB das in den Systemen abbilden kann, wie die "Wirkung" eines Befehls eines iMSys auf die einzelnen Lasten ist.
Das geht vielleicht im GIS, aber nicht im Asset-Management.
...klar, nicht "mein" Problem, aber die 1:1 Logik ist einfacher herzustellen.
Jein.
Ich habe keine Ahnung von der Abbildung in den Systemen, gehe aber mal logisch ran, dazu gibt es im Beschluss ja auch einige Hinweise.
Die Wirkung der Dimmung kann vom Netzbetreiber nicht 100%ig eingeschätzt werden, da ja gar nicht bekannt ist, welche dieser Systeme gerade Strom verbrauchen. Das wird je nach Zeitpunkt der Dimmung stark variieren.
Das ist also eine klassische Mischkalkulation: Ich gebe einen Dimmbefehl an 1000 SteuVE, dadurch wird sich vielleicht eine Reduzierung um z.B. 2000kW in meinem Netzbereich ergeben.
In seiner Datenbank muss ja hinterlegt sein, wie viele SteuVE jeweils hinter dem EMS angeschlossen sind. Er braucht also in dem Fall vielleicht nur 900 Steuerbefehle für 1000 SteuVE zu versenden...
hominidae hat geschrieben: Sa Mai 04, 2024 1:11 pm Im Übrigen glaube ich schon, dass die Messwerte der iMSys zur Entscheidung beitragen.
Dafür gibt es ja den TAF 10...der heutige VNB ist in der Niederspannung quasi blind...ein SCADA mit 50x teurern Mess- und Fernwirkgeräten aufzubauen wie in der Mittel- und Hochspannung ist viel zu teuer. Daher wurde dieser TAF ja erfunden:

Code: Alles auswählen

TAF 10: Abruf von Netzzustandsdaten. Periodisch oder bei Ereignis (Über- oder Unterschreitung eines Schwellwertes).
Da kann ich inhaltlich wieder nicht mitreden, daher versuche ich es wieder logisch:
Woran kann ein einzelnes iMSys sicher erkennen, dass der Netzabschnitt überlastet ist?
Frequenz und/oder Spannung außerhalb eines Schwellwertes wären ggf. brauchbare Optionen.
Dann könnte der Netzbetreiber weiter genauso blind bleiben.
Das iMSys dimmt dann automatisch, das Netz hält sich quasi selbst stabil.
Im schlimmsten Fall interessiert das die Netzbetreiber dann gar nicht weiter und bauen die fehlenden Netzkapazitäten weiterhin nicht aus...

So ist es aber nicht gedacht:
Der Netzbetreiber muss sein Netz aktiv überwachen und diese Daten zentral bereitstellen.
Wahrscheinlich werden da auch Daten der iMSys vor Ort einfließen.
Diese Daten sind dann die Basis für die Dimmungen, die m.E. auch veröffentlicht werden müssen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die geringe Anzahl der verbauten iMSys Systeme innerhalb der Übergangsfrist bis diese Überwachung stehen muss, das Netz vollständig überwachen kann.
Ich hätte vermutet, dass das der Netzbetreiber anders lösen muss, aber da bin ich von zu wenig Sachkenntnis getrübt...
hominidae hat geschrieben: Sa Mai 04, 2024 1:11 pm ...eben.
Es macht aber Sinn die implementierung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken...also quasi 1:1
Solange das geht, kein Problem...alle gleich...klare Regeln...Ausnahmen / Optimierungen kann man dann verhandeln.
Klingt zwar zunächst logisch, aber durch das zentrale Lastmanagement ist ja jede einzelne Wallbox nicht mehr separiert zu betrachten.
Wäre das nicht, könnte jeder seine eigen Wallbox mit eigener Steuerung etc. betreiben und diese auch direkt 1:1 dimmen.
Ich finde die Idee, aus jedem "Haushalt" eine eigene Steuerleitung zur zentralen Dimmbox zu ziehen und damit die 8 Eingänge zu bedienen eher aufwändiger.
Selbst wenn das in der openWB Software so integriert würde, wäre man dort wieder auf eine feste Anzahl beschränkt (Was passiert ab dem 9. Ladepunkt?)

Noch eine Idee zur zentralen Ansteuerung des EMS:
Gibt es nicht ggf. einen Zähler für den Gemeinschaftsstrom? An dem könnte dann ja vielleicht die Steuerbox angeschlossen werden. Aber das muss sich dann natürlich der Netzbetreiber, MSB oder Elektriker vor Ort ausdenken, wenn die Regelungen für solche Umgebungen klar sind.

Generell sehe ich in der Ansteuerung über EMS für die WEG hier eigentlich nur Vorteile.
Wenn das aber intern nicht geregelt werden kann, bleibt wohl nur der "einfache" Weg über die Direktansteuerung verbunden mit der Frage an openWB, ob das so umgesetzt werden kann. (War ja erstmal nur angedeutet...)
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von Gero »

Es ist interessant, euren Ausführungen zu folgen. Aber letzten Endes bin ich da eher bei Christophs Argumentation, obwohl sich vermutlich die andere durchsetzen wird.

Auf die BNetzA zu hoffen, dass die VNB sich ln solchen Gemeinschaftsanlagen auf ein IMSys mit Steuerbox zu beschränken halte ich mit Blick auf die Tarifierung der IMSys für vollkommen abwegig. Denn da hat der Regulierer ja schon ein offenes Ohr für das Einkommen der MSB bewiesen. Technisch oder logisch finde ich keinen Grund, warum ein IMSys teurer wird, je mehr es zählt oder ob da noch eine Erzeugungsanlage mit im Spiel ist. Und natürlich ist es mehr Umsatz, wenn man statt einer sechs von diesen Dingern abrechnen kann. Auch wenn sie, mangels technischer Ausstattung / Notwendigkeit, eh immer nur in großen Gruppen gedimmt werden. Und die Nachvollziehbarkeit aus eben diesen Gründen auch nicht gegeben ist. Da wird vom Regulierer sicherlich nichts kommen.

Also geht es in die - auf Stromkundenseite - mal wieder in die Richtung der kadavergehorsamen Umsetzung von Regularien. Da ist man seitens openWB mit dem Dimmkit ja ganz gut aufgestellt. Und mit der 9.ten Wallbox gibt‘s halt den nächsten Dimmkit. Programmiert wird heutzutage schon so viel, um irgendwelchen Regularien zu entsprechen, da kommt‘s da auch nicht mehr drauf an.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von hominidae »

@openWB @Gero @ChristophR

...ich habe jetzt wirklich lange drüber gehirnt und finde keinen überzeugenden Grund für eine einfache Lösung mit dem DimmKit, leider.
  • Wenn ein "Steuerungspunkt" pro Liegenschaft das Ziel sein soll...warum hat das DimmKit dann 8 VNB-Eingänge, wo doch einer (max. 3 - einer je Verbraucher-Art (WB, WP, BATT) - reichen sollte?
  • ist die openWB überhaupt ein EMS im Sinne der Anforderungen?
    Wenn man die Anforderungen aus KFW442 vergleicht, wo die openWB ja zugelassen ist...dann müsste sie - als EMS - Fahrpläne vom VNB über das iMSys entgegennehmen können.
    (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... ge_442.pdf, Abs. 6.2 und 6.3 sind zu erfüllen.)
  • Fahrpläne sind was ganz anderes als Zweidrahtlösungen
    Vor einigen Jahren hatte ich schon Prototypen in der Hand zu Steuerboxen am iMSys.
    An diese konnte man Fahrpläne senden...wohlgemerkt an die STB, nicht ans EMS.
    Basis hierfür war die Kommunikation nach IEC 61850 - die in der STB Firmware eingebaut war.
    IEC61850 ist Standard in der Kommunikation zwischen Netz-Leitwarte und Netz-Betriebsmitteln.
    Die VNBs haben sich also was dabei gedacht, das in die STB einzubauen.
  • die STB mit IEC61850 zeigt mMn klar, wo die Reise mal hingeht.
    Die STB ist kein Evolutionsschritt vom RSE/FRE, sondern eine Übergangstechnologie....und damit auch das DimmKit.
    Ultimativ wird es CLS-Adapter geben, die mittels IEC61850 mit dem EMS kommunizieren...und *das* ist dann die einheitliche Lösung, die sich durchsetzen sollte.
...bis dahin nehme ich gerne die 1:1-Lösung am Dimmkit, wie auch @Gero sie oben beschrieben hat....wenn sie denn so in der openWB implementiert ist/wird.

Edit:
ChristophR hat geschrieben: So Mai 05, 2024 12:06 am Klingt zwar zunächst logisch, aber durch das zentrale Lastmanagement ist ja jede einzelne Wallbox nicht mehr separiert zu betrachten.
Bitte beachten, dass das lokale Lastmanagement nix mit dem Netz zu tun hat. Es sichert nur die Schmelzsicherung des HA.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von aiole »

Die §14a-Regelungen sind zur temporären Überbrückung und zum Schutz vor Netzüberlastung gedacht. Sowie der VNB "dimmt", muss er anfangen, sein Netz auszubauen, um es zukünftig genügend leistungsfähig zu bekommen.

Fahrpläne kann man sich wünschen - ich würde jedoch empfehlen, zunächst kleinere Brötchen zu backen, die dann aber auch essbar - sprich auch praktisch funktionstüchtig - sind.
Typisch deutsch gleich wieder "in die Vollen" gehen zu wollen, was dann ewig dauert (komplexe Dinge haben viele Schnittstellen), zu instabil arbeitet, ggf. noch BSI-zertifiziert werden muss und letztlich viel kostet.

ps
openWB ist auf moderate Preise bedacht. Wenn man 8 Inputs zum Preis von 2 Inputs bekommen kann, hat man zukünftig mehr Optionen, die immer durch SW-update nutzbar gemacht werden können. Ein komplett individuell entwickeltes Dimm-Kit würde schnell >5-fach des aktuellen Dimm-Kit kosten.
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von ChristophR »

hominidae hat geschrieben: So Mai 05, 2024 9:14 am @openWB @Gero @ChristophR

...ich habe jetzt wirklich lange drüber gehirnt und finde keinen überzeugenden Grund für eine einfache Lösung mit dem DimmKit, leider.
  • Wenn ein "Steuerungspunkt" pro Liegenschaft das Ziel sein soll...warum hat das DimmKit dann 8 VNB-Eingänge, wo doch einer (max. 3 - einer je Verbraucher-Art (WB, WP, BATT) - reichen sollte?
  • ist die openWB überhaupt ein EMS im Sinne der Anforderungen?
    Wenn man die Anforderungen aus KFW442 vergleicht, wo die openWB ja zugelassen ist...dann müsste sie - als EMS - Fahrpläne vom VNB über das iMSys entgegennehmen können.
    (https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/ ... ge_442.pdf, Abs. 6.2 und 6.3 sind zu erfüllen.)
  • Fahrpläne sind was ganz anderes als Zweidrahtlösungen
    Vor einigen Jahren hatte ich schon Prototypen in der Hand zu Steuerboxen am iMSys.
    An diese konnte man Fahrpläne senden...wohlgemerkt an die STB, nicht ans EMS.
    Basis hierfür war die Kommunikation nach IEC 61850 - die in der STB Firmware eingebaut war.
    IEC61850 ist Standard in der Kommunikation zwischen Netz-Leitwarte und Netz-Betriebsmitteln.
    Die VNBs haben sich also was dabei gedacht, das in die STB einzubauen.
  • die STB mit IEC61850 zeigt mMn klar, wo die Reise mal hingeht.
    Die STB ist kein Evolutionsschritt vom RSE/FRE, sondern eine Übergangstechnologie....und damit auch das DimmKit.
    Ultimativ wird es CLS-Adapter geben, die mittels IEC61850 mit dem EMS kommunizieren...und *das* ist dann die einheitliche Lösung, die sich durchsetzen sollte.
...bis dahin nehme ich gerne die 1:1-Lösung am Dimmkit, wie auch @Gero sie oben beschrieben hat....wenn sie denn so in der openWB implementiert ist/wird.

Edit:
ChristophR hat geschrieben: So Mai 05, 2024 12:06 am Klingt zwar zunächst logisch, aber durch das zentrale Lastmanagement ist ja jede einzelne Wallbox nicht mehr separiert zu betrachten.
Bitte beachten, dass das lokale Lastmanagement nix mit dem Netz zu tun hat. Es sichert nur die Schmelzsicherung des HA.
Die zentrale openWB (Standalone) überwacht ja nicht nur die Last des Hausanschlusspunktes, sondern übernimmt die komplette Steuerung aller Ladevorgänge, auch z.B. die Entscheidung, welche Ladung beendet/reduziert werden muss, um diesen nicht zu überlasten.
Ich bin davon ausgegangen, dass dies die steuernde openWB (primary) ist und alle anderen nur Ladepunkte (secondary) sind.
Ich meinte damit nicht die rechtlich Beziehung zum Netzbetreiber, sondern auch Deine Bedenken zum "Kopf", der muss ja funktionieren, da dort alles von abhängt...

Das EMS aus §14a EnWG soll die Steuerbox des MSB ja nicht ersetzen, dann bräuchte es ggf. andere Anforderungen.
Es empfängt von dort sein Steuersignal und muss dann die Steuerung der angeschlossenen SteuVE verarbeiten.
Nach meinem Verständnis hat das auch nichts mit den vorherigen Regelungen zu tun, da dieses EMS ja erst zum 1.1.2024 "erfunden" wurde.

Nun zur aktuellen Umsetzung:
Stand heute ist dieses EMS in openWB noch nicht implementiert, da die genauen Regelungen der Netzbetreiber ja auch noch nicht bekannt sind.
Aktuell werden bei anliegendem Steuersignal (Am Eingang 1 oder 2 des Dimmkits) alle Ladungen beendet.
Damit erfüllst Du sowohl die rechtlichen Anforderungen an die Direktansteuerung, als auch die an ein EMS, wenn Du dafür sorgst, dass evtl. vorhandene Steuersignale an diesen Eingängen ankommen. Über die beschriebene Schaltung mittels Koppelrelais können ja auch mehr als nur 2 Steuersignale ausgewertet werden.
Damit wärst Du erstmal rechtlich auf der sicheren Seite, falls die oben beschriebene Lösung nicht rechtzeitig fertig ist. Der technische Aufbau ist ja fast identisch.

Sobald es in der openWB umgesetzt ist, kannst Du die gleiche Schaltung dann auch als EMS-Eingang nutzen.
Die einzige Einschränkung wäre hierbei, dass alle openWB Wallboxen bei anliegen eines Steuersignals gedimmt werden.

Ich bin nur Anwender und Laie, daher stellt dies nur meine persönliche Meinung der mir vorliegenden Informationen dar.
Ich habe mich nur mehr damit auseinandergesetzt, da ich es bei mir ja auch einsetzen werde.
(Nur ohne WEG, also viel einfacher. Dafür aber später mit WP und daher auch bevorzugt über EMS, wenn es in der openWB umgesetzt ist.)
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Re: Steuerbare Verbrauchseinrichtung §14 EnWG

Beitrag von winterborn »

Ich bräuchte mal euer Schwarmwissen hier. Ich hab das DimmKit im Zählerschrank verbaut und auch ein neunadriges Kabel verlegt in Richtung Zähler.
Damit das Laden freigegeben wird muss ich ja Anschluss 1 und 2 brücken.
Nun meiner Frage - auf was lege ich den GND auf? Steh da gerade auf dem Schlauch…
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