ich habe endlich positive Antwort von der EWE erhalten:
Frage: Das Lastmanagment über openWB funktioniert doch gleichzeitig mit openWB + go-e ?
ich würde eventuell zur (bereits bestellten) openWB einen go-e Charger dazu kaufen.Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
Re: Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
openWB series2 Buchse (2021)
go-eCharger HOME+ 22 kW (2022)
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Re: Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
Für das Lastmanagement stehen wir nur bei Nutzung von openWB Ladepunkten gerade.
Hintergrund ist ganz einfach:
Wir sagen es geht, go-e könnte die Schnittstelle ändern, es geht nicht mehr und wäre nicht mehr i.O.
Unwahrscheinlich, aber hier müssen wir uns absichern.
Hintergrund ist ganz einfach:
Wir sagen es geht, go-e könnte die Schnittstelle ändern, es geht nicht mehr und wäre nicht mehr i.O.
Unwahrscheinlich, aber hier müssen wir uns absichern.
Supportanfragen bitte NICHT per PN stellen.
Hardwareprobleme bitte über die Funktion Debug Daten senden mitteilen oder per Mail an support@openwb.de
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Re: Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
1. Gilt das gleiche für Kombi mit smartwb?
2. Kann owb auch den Gesamtverbrauch am Netzanschlusspunkt limitieren, also z.B. LP1+LP2+Hausverbrauch abzüglich ggf. vorhandenem PV-Ertrag. Werte vom Bezug bekommt sie ja über den Zähler. Aber kann sie das auch gesamtheitlich steuern?
Wenn wie im Beispiel von dan11hh der VNB eine Limitierung am Hausanschluss vorgibt und nicht der beiden WB in Summe, wäre das ja ggf. hochinteressant und könnte ein weiteres Argument für owb sein.
3. Einrichtung Lastmanagement muss ja der Elektriker bestätigen. Ist das in owb softwareseitig gelöst und könnte ohnehin vom Bediener einfach nachträglich angepasst werden? Oder benötigt man dafür Supportzugriff?
2. Kann owb auch den Gesamtverbrauch am Netzanschlusspunkt limitieren, also z.B. LP1+LP2+Hausverbrauch abzüglich ggf. vorhandenem PV-Ertrag. Werte vom Bezug bekommt sie ja über den Zähler. Aber kann sie das auch gesamtheitlich steuern?
Wenn wie im Beispiel von dan11hh der VNB eine Limitierung am Hausanschluss vorgibt und nicht der beiden WB in Summe, wäre das ja ggf. hochinteressant und könnte ein weiteres Argument für owb sein.
3. Einrichtung Lastmanagement muss ja der Elektriker bestätigen. Ist das in owb softwareseitig gelöst und könnte ohnehin vom Bediener einfach nachträglich angepasst werden? Oder benötigt man dafür Supportzugriff?
Re: Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
1. smartWB wird mit unterstützt
2. Genau das macht die openWB Hausanschlussüberwachung
3. Das kann konfiguriert werden im Interface
2. Genau das macht die openWB Hausanschlussüberwachung
3. Das kann konfiguriert werden im Interface
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Re: Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
Ich bräuchte bitte auch einmal die Unterstützung der Community beim Genehmigungsverfahren.
Konstellation: Demnächst SolarEdge PV mit 29,92 kWp, geplant zwei Ladepunkte, voraussichtlich 2x openWB (favorisiert aktuell Duo, ggf. auch Kombi Standard+ und Standard oder Custom).
Mein Ziel ist die Freigabe für die Begrenzung am Hausanschlusspunkt zu bekommen, wie es Becker von seinem Netzbetreiber genehmigt wurde. Gerade aufgrund der großen PV erhoffe ich mir dadurch Vorteile ggü. einem Lastmanagement, bei dem nur die beiden LP berücksichtigt werden. Habe dafür bei unserem Netzbetreiber (Avacon) die Skizze von Becker aus Beitrag #3 leicht modifiziert auf meine geplante Konstellation (SolarEdge statt SMA, s. unten) plus das in #2 verlinkte Schema von owb zum Lastmanagement eingereicht.
Leider wurde mein Antrag nicht genehmigt. Überraschende Begründung: Ich könnte mit diesem Aufbau/Schema Energie aus den Autos zurückspeisen in das Netz... Man hatte mich als Zwischenantwort gefragt, ob das geplant wäre, was ich verneint habe. Antwort war jetzt, man habe sich angeblich abteilungsintern dazu ausgetauscht und könne es so nicht genehmigen. Es müsste mindestens ein zusätzlicher Zähler eingebaut werden, um zu prüfen/sicherzustellen, dass keine Rückspeisung erfolgt. Ich habe das Gefühl, dass die bei dem Thema nicht wirklich fit sind.
Meine Fragen dazu:
1. Hatte jemand (ggf. owb selbst) schon einmal in dieser Richtung Diskussionen mit einem Netzbetreiber und wie habt ihr das gelöst?
2. Wäre die Rückeinspeisung überhaupt verboten? Vermutlich ja, wenn es sich dabei um aus dem Netz bezogene Energie handelt. Das wäre ja aber auch total unsinnig und aus meiner Sicht sehr weit hergeholt. Ich hole mir die doch nicht für 27 ct. aus dem Netz und gebe sie dann für < 8ct. zurück.
3. Ist die owb überhaupt aktuell in der Lage in die andere Richtung, d.h. aus dem EV zurück in Richtung Haus/Netz zu speisen? Wenn nein, könnte ich das Argument ja damit entkräften, dass es technisch aktuell gar nicht möglich ist, dann würde dazu ggf. eine Erklärung ausreichen. Und über ungelegte Eier, die evtl. in der Zukunft möglich werden, braucht man sich ja jetzt nicht zu streiten. Zumal das ja dann auch kein exklusives Thema eines "EVU-Lastmanagements" wäre.
4. Gibt es weitere Ideen, wie ich dem entgegen treten könnte, um die Genehmigung wie geplant zu erhalten?
Angedacht ist, später mindestens einen, ggf. auch beide LP auf 22 kW vom owb-Support hochsetzen zu lassen. Gerade bei Genehmigung einer festen Leistung am Hausanschlusspunkt (Hausverbrauch+beide LP-PV) jetzt gäbe es dann seitens des VNB später auch keine Argumente dies zu verweigern. Von den Gedankenspielen hinsichtlich späterer Erhöhung weiß der VNB aber noch nichts, deshalb ist es jetzt auch unbeachtlich.
Konstellation: Demnächst SolarEdge PV mit 29,92 kWp, geplant zwei Ladepunkte, voraussichtlich 2x openWB (favorisiert aktuell Duo, ggf. auch Kombi Standard+ und Standard oder Custom).
Mein Ziel ist die Freigabe für die Begrenzung am Hausanschlusspunkt zu bekommen, wie es Becker von seinem Netzbetreiber genehmigt wurde. Gerade aufgrund der großen PV erhoffe ich mir dadurch Vorteile ggü. einem Lastmanagement, bei dem nur die beiden LP berücksichtigt werden. Habe dafür bei unserem Netzbetreiber (Avacon) die Skizze von Becker aus Beitrag #3 leicht modifiziert auf meine geplante Konstellation (SolarEdge statt SMA, s. unten) plus das in #2 verlinkte Schema von owb zum Lastmanagement eingereicht.
Leider wurde mein Antrag nicht genehmigt. Überraschende Begründung: Ich könnte mit diesem Aufbau/Schema Energie aus den Autos zurückspeisen in das Netz... Man hatte mich als Zwischenantwort gefragt, ob das geplant wäre, was ich verneint habe. Antwort war jetzt, man habe sich angeblich abteilungsintern dazu ausgetauscht und könne es so nicht genehmigen. Es müsste mindestens ein zusätzlicher Zähler eingebaut werden, um zu prüfen/sicherzustellen, dass keine Rückspeisung erfolgt. Ich habe das Gefühl, dass die bei dem Thema nicht wirklich fit sind.
Meine Fragen dazu:
1. Hatte jemand (ggf. owb selbst) schon einmal in dieser Richtung Diskussionen mit einem Netzbetreiber und wie habt ihr das gelöst?
2. Wäre die Rückeinspeisung überhaupt verboten? Vermutlich ja, wenn es sich dabei um aus dem Netz bezogene Energie handelt. Das wäre ja aber auch total unsinnig und aus meiner Sicht sehr weit hergeholt. Ich hole mir die doch nicht für 27 ct. aus dem Netz und gebe sie dann für < 8ct. zurück.
3. Ist die owb überhaupt aktuell in der Lage in die andere Richtung, d.h. aus dem EV zurück in Richtung Haus/Netz zu speisen? Wenn nein, könnte ich das Argument ja damit entkräften, dass es technisch aktuell gar nicht möglich ist, dann würde dazu ggf. eine Erklärung ausreichen. Und über ungelegte Eier, die evtl. in der Zukunft möglich werden, braucht man sich ja jetzt nicht zu streiten. Zumal das ja dann auch kein exklusives Thema eines "EVU-Lastmanagements" wäre.
4. Gibt es weitere Ideen, wie ich dem entgegen treten könnte, um die Genehmigung wie geplant zu erhalten?
Angedacht ist, später mindestens einen, ggf. auch beide LP auf 22 kW vom owb-Support hochsetzen zu lassen. Gerade bei Genehmigung einer festen Leistung am Hausanschlusspunkt (Hausverbrauch+beide LP-PV) jetzt gäbe es dann seitens des VNB später auch keine Argumente dies zu verweigern. Von den Gedankenspielen hinsichtlich späterer Erhöhung weiß der VNB aber noch nichts, deshalb ist es jetzt auch unbeachtlich.
Re: Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
1. Der AC Ladestandard der genutzt wird ermöglicht technische keine Rückspeisung.
3. Nein ist sie nicht und damit das Thema auch obsolet.
4. Erwähnen das eine Rückeinspeisung technisch nicht möglich ist.
3. Nein ist sie nicht und damit das Thema auch obsolet.
4. Erwähnen das eine Rückeinspeisung technisch nicht möglich ist.
Supportanfragen bitte NICHT per PN stellen.
Hardwareprobleme bitte über die Funktion Debug Daten senden mitteilen oder per Mail an support@openwb.de
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Re: Hilfe bei Genehmigungsverfahren für 22kW beim VNB benötigt
Was ein Blödsinn. Bei mir laufen ja jetzt auch zwei OpenWBs in genau Deiner Konstellation. (weißt Du ja) Probleme seitens EWE gab es gar nicht. Der sehr nette Bezirksmeister, der jetzt bei mir den Zweirichtungszähler gesetzt hat, hat sich die openWB sogar extra noch zeigen lassen und fand besonders das Lastmanagment über EVU toll.Leider wurde mein Antrag nicht genehmigt. Überraschende Begründung: Ich könnte mit diesem Aufbau/Schema Energie aus den Autos zurückspeisen in das Netz...
OpenWB Series 2 Standard+ und Series 2 Standard
PV: 20,7 kWp mit SE30K (Süd)
EVs: Smart #1, Tesla MY, ID4 GTX, ID3 Pro, Smart ForFour EQ, Skoda Enyaq iV80,
PV: 20,7 kWp mit SE30K (Süd)
EVs: Smart #1, Tesla MY, ID4 GTX, ID3 Pro, Smart ForFour EQ, Skoda Enyaq iV80,